Kieferorthopädie
Qualifizierte Wahlärztin für Kieferorthopädie
Wie gesetzlich vorgesehen, legen wir unsere Honorar-Tarife offen:
Das Gesamthonorar für eine festsitzende kieferorthopädische Hauptbehandlung
lt. § 153a ASVG(IOTN 4 und 5) beträgt: € 4000,00 - 6000,00
Rückvergütung: (IOTN 4 und 5 ) € 2962,40
Keinen Anspruch auf die Gratiszahnspange:
haben Patienten die älter als 18 Jahre sind und/oder nicht in die Klassifizierung nach IOTN(Schweregrad) 4 oder 5 fallen.
Diese Patienten behandeln wir gerne betreffend der Autonomen Honorarrichtlinien für Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Zahnärzte und Dentisten gem. §19 (2) Z 5 ZÄKG
Ein ausführliches Beratungsgespräch mit IOTN Feststellung €60,.
Diagnosepaket (KFO Fotos, Modelle, Pano+FernRö Analyse, Behandlungsplanung) €350,.
Zahnspangen abnehmbar oder festsitzend bei Kindern und Erwachsenen auch mit kaum sichtbaren ästhetischen Keramikbrackets (gegen Aufpreis) ist möglich.
Logopädische Beratung: Für Probleme im Weichteilbereich des Mundes (Sprech- oder Schluckprobleme, etc.)
Sie erhalten für alle angeführten Leistungen ein ausführliches Beratungsgespräch mit Zuhilfenahme der modernsten Technik (Mundkamera)und anderer diagnostischer Verfahren, speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Interzeptiv-/ Frühbehandlung
Für Kinder vor dem 10.LJ, abnehmbar incl. 1 Reparatur.
Vor Beginn der Hauptbehandlung muss 1 Jahr Pause sein.
Honorartarife gültig ab 01.01.2019
Interzeptive Behandlung: 920,00 €